Apostille - auch übersetzen?
Thread poster: Palle Robbers
Palle Robbers
Palle Robbers
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Jan 20, 2005

Ich muss eine mit einer Apostille versehene Urkunde übersetzen. Meine Frage - muss ich auch die Apostille mitübersetzen oder nicht? Die ist ja nämlich teilweise in einer Sprache, für die ich nicht ermächtigt bin. Gibt es überhaupt Vorschriften, die die Urkundenübersetzung betreffen (ausser den Richtlinien von BDÜ)?
Danke!


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Eher ja Jan 20, 2005

Eine beglaubigte Übersetzung verlangt nicht nur, dass das Dokument selbst übersetzt, sondern auch auf alle Merkmale des Dokuments hingewiesen wird.
Weist das Dokument besondere Merkmale auf (z.B. Streichungen, fehlt ein Foto o.Ä.), ist darauf hinzuweisen.
Daher denke ich, dass auch die Apostille vollständig zu übersetzen ist.
Bei Dokumenten, die fremdsprachliche Stempel hatten (dh. außerhalb meines Sprachpaares), wurden diese von einem Kollegen übersetzt und mit in die E
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Eine beglaubigte Übersetzung verlangt nicht nur, dass das Dokument selbst übersetzt, sondern auch auf alle Merkmale des Dokuments hingewiesen wird.
Weist das Dokument besondere Merkmale auf (z.B. Streichungen, fehlt ein Foto o.Ä.), ist darauf hinzuweisen.
Daher denke ich, dass auch die Apostille vollständig zu übersetzen ist.
Bei Dokumenten, die fremdsprachliche Stempel hatten (dh. außerhalb meines Sprachpaares), wurden diese von einem Kollegen übersetzt und mit in die End-Übersetzung aufgenommen, die ich schließlich beglaubigte. Da denke ich wiederum, dass wenn es sich nur um derartiges handelt, eine gesonderte Beglaubigung dafür nicht nötig ist.
Aber ich bin kein Fachmann in diesem Bereich und BDÜ liebt Bürokratie... Ggf. fragt man einfach bei dieser Organisation nach.

Schönen Gruß
Jerzy
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Sybille Brückner
Sybille Brückner  Identity Verified
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Apostille Jan 20, 2005

Ja, die Apostille ist unbedingt auch zu übersetzen.
Die Behörden wollen es so.


Gruß

Sybilly


 
Palle Robbers
Palle Robbers
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ja aber... Jan 20, 2005

soll ich denn nur den Teil der Apostille übersetzen, der in "meiner" Sprache ist, oder auch das Englische? Das sieht doch bescheuert aus: Staat/Country daraus würde dann Staat/Staat usw. Außerdem habe ich ja kein Ermächtnis, um aus dem Englischen zu übersetzen, auch wenn ich es verstehe... Und oben steht noch APOSTILLE (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) - auch das Französische dann ins Deutsche oder was?
Sorry, aber bis jetzt habe ich noch keine Urkunden mit Apostille überset
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soll ich denn nur den Teil der Apostille übersetzen, der in "meiner" Sprache ist, oder auch das Englische? Das sieht doch bescheuert aus: Staat/Country daraus würde dann Staat/Staat usw. Außerdem habe ich ja kein Ermächtnis, um aus dem Englischen zu übersetzen, auch wenn ich es verstehe... Und oben steht noch APOSTILLE (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) - auch das Französische dann ins Deutsche oder was?
Sorry, aber bis jetzt habe ich noch keine Urkunden mit Apostille übersetzen müssen....
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Ana Fernandez
Ana Fernandez  Identity Verified
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die Apostille übersetzen Jan 20, 2005

Ich habe Dokumente mit Apostille übersetzt aber ich habe nicht dein Problem gehabt, bei mir war die Apostille auch auf Deutsch, also hatte ich kein Problem mit meiner Beeidigung (Deutsch-Spanisch).
In einer beeidigten Übersetzung muss "absolut alles" übersetzt werden so wie Jerzy schon erklärt hat.


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Zweisprachige Apostille Jan 20, 2005

Selbstverständlich wird nur der Text in einer Sprache übersetzt.
Man weist dann darauf hin, dass die Apostille zweisprachig (z.B. DE/EN) ist.
Die Bezeichnung der Konvention würde ich auch übersetzen, zumal dies leicht auffindbar ist. Anderseits sind die deutschen Apostillen mit demselben französischen Text versehen, also könnte man vielleicht noch stehen lassen.

Gruß
Jerzy


 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Übersetzung Apostille Jan 22, 2005

Jede Apostille muss "Convention de la Haye de 5 du octubre du 1961" oder so ähnlich in französischer Sprache tragen, das sagt irgendwo das Abkommen. Wenn das in frz. Sprache dort steht, wird das in frz. Sprache ins Deutsche übernommen. Diese Praxis ist den Behörden bekannt.

Der Stempel an sich ist in estnischer und englischer Sprache, right? Sind die Einträge in englischer oder estnischer Sprache?

Dann übersetze das Estnische, wofür du beeidigt bist und bring ein
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Jede Apostille muss "Convention de la Haye de 5 du octubre du 1961" oder so ähnlich in französischer Sprache tragen, das sagt irgendwo das Abkommen. Wenn das in frz. Sprache dort steht, wird das in frz. Sprache ins Deutsche übernommen. Diese Praxis ist den Behörden bekannt.

Der Stempel an sich ist in estnischer und englischer Sprache, right? Sind die Einträge in englischer oder estnischer Sprache?

Dann übersetze das Estnische, wofür du beeidigt bist und bring einen Vermerk an, Stempel der Apostille in estnischer und englischer Sprache, das müsste reichen.

Dasselbe würde z. B. für Stempel/Dienstsiegel gelten, das kommt bei Übersetzungen aus den autonmen Föderationssubjekten der Russischen Föd. oft vor. Das russische wird übersetzt, für den Rest Vermerk: z. B. Text in baschkirischer Sprache

Sei froh, dass es kein weißrussisches Dokument ist. Da habe ich mal gesehen, Briefkopf auf weißrussisch (belarusisch), Text russisch, Stempel der Apostille weißruss., Einträge russisch, Text im Siegel weißrussisch, da müsste dann neben dem für Russisch beeidigten Übersetzer ein beeidigter Kollege für Weißrussisch mitarbeiten.
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Palle Robbers
Palle Robbers
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Danke an alle Jan 26, 2005

Hier nochmal danke an alle, die mir geholfen haben. Ich habe also nur das Estnische übersetzt und darunter eine Anmerkung des Übers. gesetzt, dass es sich um eine mehrsprachige Urkunde handelt. Sowohl mein Kunde als auch die entsprechende Behörde hatten daran nichts auszusetzen:)

 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Estland - sehr fortschrittlich Jan 27, 2005

Palle Robbers wrote:Ich habe also nur das Estnische übersetzt und darunter eine Anmerkung des Übers. gesetzt, dass es sich um eine mehrsprachige Urkunde handelt. Sowohl mein Kunde als auch die entsprechende Behörde hatten daran nichts auszusetzen:)


Gut zu wissen. Aber die Estnischen Behörden sind sehr fortschrittlich, dass sie Apostillen zweisprachig ausstellen und dann noch in hinlänglich bekannter englischer Sprache. Das geht ja in anderen Ländern anscheinend nicht.


 
Sally Loren
Sally Loren
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Offiziell vom Auswärtigen Amt: Apostille muss NICHT übersetzt werden May 22, 2012

Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden.

Da viele Kunden es dennoch verlangen und viele Ämter es auch nicht besser zu wissen scheinen, habe ich vor einigen Jahren dem Auswärtigen Amt geschrieben und folgende Antwort bekommen:

"Eine routinemäßige Übersetzung einer Apostille darf völkerrechtlich nicht verlangt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Apostille nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist.
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Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden.

Da viele Kunden es dennoch verlangen und viele Ämter es auch nicht besser zu wissen scheinen, habe ich vor einigen Jahren dem Auswärtigen Amt geschrieben und folgende Antwort bekommen:

"Eine routinemäßige Übersetzung einer Apostille darf völkerrechtlich nicht verlangt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Apostille nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Verfahrensgegenstand ist die Urkunde selbst, nicht die auf ihr angebrachte bzw. damit verbundene Apostille.

Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sieht vor, dass die Apostille die einzige Förmlichkeit ist, die im Vorlegungsstaat für die Echtheitsbestätigung der ausländischen Urkunde verlangt werden darf. Dies schließt eine Übersetzungspflicht aus, wenn die Apostille den Anforderungen des Artikels 4 des Übereinkommens genügt. Danach muss die Apostille auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht werden und einem vorgegebenen Muster entsprechen. Die gedruckten Teile des Musters bzw. Eintragungen dürfen jedoch in der Amtssprache der ausstellenden Behörde abgefasst sein; die Überschrift muss hiernach auf französisch abgefasst sein (!). "
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Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
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Übersetzung der Apostille May 26, 2012

Sally Massmann wrote:

Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden.


Nun, ich habe das Übereinkommen gelesen, habe aber diese Bestätigung nicht gefunden.
Art. 3 sieht vor:
"Zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, darf als Förmlichkeit nur verlangt werden, daß die in Artikel 4 vorgesehene Apostille angebracht wird, welche die zuständige Behörde des Staates ausstellt, in dem die Urkunde errichtet worden ist." Genau die Angaben zur Eigenschaft werden oftmals, nebst denen zum Siegel und zur Funktion des Bestätigenden in der Zielsprache nicht verstanden, sodass die überwältigende Mehrheit der Behörden eine Übersetzung verlangt. Sie soll klären, ob die Apostille wirklich von einer zuständigen Stelle stammt.

Sally Massmann wrote:

"Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sieht vor, dass die Apostille die einzige Förmlichkeit ist, die im Vorlegungsstaat für die Echtheitsbestätigung der ausländischen Urkunde verlangt werden darf. Dies schließt eine Übersetzungspflicht aus, wenn die Apostille den Anforderungen des Artikels 4 des Übereinkommens genügt."


Das ist die Auslegung des Auswärtigen Amts. Wobei sich die Frage stellt, woher die Empfängerbehörde wissen sollte, ob die Apostille den Anforderungen genügt, wenn ihr die Sprache, in der die Apostille ausgestellt wurde, nicht geläufig ist...


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Formerfordernis bei Apostillen ist eigentlich klar May 27, 2012

Susanna & Christian Popescu wrote:

Wobei sich die Frage stellt, woher die Empfängerbehörde wissen sollte, ob die Apostille den Anforderungen genügt, wenn ihr die Sprache, in der die Apostille ausgestellt wurde, nicht geläufig ist...


Die Anforderungen stehen ja deutlich im Artikel 4. Die Apostille muss dem Muster entsprechen. Die Sprache muss die Empfängerbehörde nicht lesen können, weil das Muster eine nummerierte Liste darstellt - man weiß also, was wo steht. Nur die französische Überschrift ist vorgeschrieben.

Natürlich könnte ein böser Bube Texte mit anderem Sinn einsetzen, als das Muster vorgibt, aber warum sollte er das tun? Wegen der französischen Überschrift wäre es ja trotzdem Urkundenfälschung, aber eine, die leicht auffällt. Dann doch lieber gleich eine Apostille mit plausiblem Inhalt fälschen.


 


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