Apostille - auch übersetzen? Thread poster: Palle Robbers
|
Ich muss eine mit einer Apostille versehene Urkunde übersetzen. Meine Frage - muss ich auch die Apostille mitübersetzen oder nicht? Die ist ja nämlich teilweise in einer Sprache, für die ich nicht ermächtigt bin. Gibt es überhaupt Vorschriften, die die Urkundenübersetzung betreffen (ausser den Richtlinien von BDÜ)? Danke! | | | Jerzy Czopik Germany Local time: 17:45 Member (2003) Polish to German + ...
Eine beglaubigte Übersetzung verlangt nicht nur, dass das Dokument selbst übersetzt, sondern auch auf alle Merkmale des Dokuments hingewiesen wird. Weist das Dokument besondere Merkmale auf (z.B. Streichungen, fehlt ein Foto o.Ä.), ist darauf hinzuweisen. Daher denke ich, dass auch die Apostille vollständig zu übersetzen ist. Bei Dokumenten, die fremdsprachliche Stempel hatten (dh. außerhalb meines Sprachpaares), wurden diese von einem Kollegen übersetzt und mit in die E... See more Eine beglaubigte Übersetzung verlangt nicht nur, dass das Dokument selbst übersetzt, sondern auch auf alle Merkmale des Dokuments hingewiesen wird. Weist das Dokument besondere Merkmale auf (z.B. Streichungen, fehlt ein Foto o.Ä.), ist darauf hinzuweisen. Daher denke ich, dass auch die Apostille vollständig zu übersetzen ist. Bei Dokumenten, die fremdsprachliche Stempel hatten (dh. außerhalb meines Sprachpaares), wurden diese von einem Kollegen übersetzt und mit in die End-Übersetzung aufgenommen, die ich schließlich beglaubigte. Da denke ich wiederum, dass wenn es sich nur um derartiges handelt, eine gesonderte Beglaubigung dafür nicht nötig ist. Aber ich bin kein Fachmann in diesem Bereich und BDÜ liebt Bürokratie... Ggf. fragt man einfach bei dieser Organisation nach. Schönen Gruß Jerzy ▲ Collapse | | | Sybille Brückner Germany Local time: 17:45 Member (2003) English to German + ...
Ja, die Apostille ist unbedingt auch zu übersetzen. Die Behörden wollen es so. Gruß Sybilly | | |
soll ich denn nur den Teil der Apostille übersetzen, der in "meiner" Sprache ist, oder auch das Englische? Das sieht doch bescheuert aus: Staat/Country daraus würde dann Staat/Staat usw. Außerdem habe ich ja kein Ermächtnis, um aus dem Englischen zu übersetzen, auch wenn ich es verstehe... Und oben steht noch APOSTILLE (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) - auch das Französische dann ins Deutsche oder was? Sorry, aber bis jetzt habe ich noch keine Urkunden mit Apostille überset... See more soll ich denn nur den Teil der Apostille übersetzen, der in "meiner" Sprache ist, oder auch das Englische? Das sieht doch bescheuert aus: Staat/Country daraus würde dann Staat/Staat usw. Außerdem habe ich ja kein Ermächtnis, um aus dem Englischen zu übersetzen, auch wenn ich es verstehe... Und oben steht noch APOSTILLE (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) - auch das Französische dann ins Deutsche oder was? Sorry, aber bis jetzt habe ich noch keine Urkunden mit Apostille übersetzen müssen.... ▲ Collapse | |
|
|
die Apostille übersetzen | Jan 20, 2005 |
Ich habe Dokumente mit Apostille übersetzt aber ich habe nicht dein Problem gehabt, bei mir war die Apostille auch auf Deutsch, also hatte ich kein Problem mit meiner Beeidigung (Deutsch-Spanisch). In einer beeidigten Übersetzung muss "absolut alles" übersetzt werden so wie Jerzy schon erklärt hat. | | | Jerzy Czopik Germany Local time: 17:45 Member (2003) Polish to German + ... Zweisprachige Apostille | Jan 20, 2005 |
Selbstverständlich wird nur der Text in einer Sprache übersetzt. Man weist dann darauf hin, dass die Apostille zweisprachig (z.B. DE/EN) ist. Die Bezeichnung der Konvention würde ich auch übersetzen, zumal dies leicht auffindbar ist. Anderseits sind die deutschen Apostillen mit demselben französischen Text versehen, also könnte man vielleicht noch stehen lassen. Gruß Jerzy | | | de-ru-es-en Germany Local time: 17:45 Russian to German + ... Übersetzung Apostille | Jan 22, 2005 |
Jede Apostille muss "Convention de la Haye de 5 du octubre du 1961" oder so ähnlich in französischer Sprache tragen, das sagt irgendwo das Abkommen. Wenn das in frz. Sprache dort steht, wird das in frz. Sprache ins Deutsche übernommen. Diese Praxis ist den Behörden bekannt. Der Stempel an sich ist in estnischer und englischer Sprache, right? Sind die Einträge in englischer oder estnischer Sprache? Dann übersetze das Estnische, wofür du beeidigt bist und bring ein... See more Jede Apostille muss "Convention de la Haye de 5 du octubre du 1961" oder so ähnlich in französischer Sprache tragen, das sagt irgendwo das Abkommen. Wenn das in frz. Sprache dort steht, wird das in frz. Sprache ins Deutsche übernommen. Diese Praxis ist den Behörden bekannt. Der Stempel an sich ist in estnischer und englischer Sprache, right? Sind die Einträge in englischer oder estnischer Sprache? Dann übersetze das Estnische, wofür du beeidigt bist und bring einen Vermerk an, Stempel der Apostille in estnischer und englischer Sprache, das müsste reichen. Dasselbe würde z. B. für Stempel/Dienstsiegel gelten, das kommt bei Übersetzungen aus den autonmen Föderationssubjekten der Russischen Föd. oft vor. Das russische wird übersetzt, für den Rest Vermerk: z. B. Text in baschkirischer Sprache Sei froh, dass es kein weißrussisches Dokument ist. Da habe ich mal gesehen, Briefkopf auf weißrussisch (belarusisch), Text russisch, Stempel der Apostille weißruss., Einträge russisch, Text im Siegel weißrussisch, da müsste dann neben dem für Russisch beeidigten Übersetzer ein beeidigter Kollege für Weißrussisch mitarbeiten. ▲ Collapse | | | Danke an alle | Jan 26, 2005 |
Hier nochmal danke an alle, die mir geholfen haben. Ich habe also nur das Estnische übersetzt und darunter eine Anmerkung des Übers. gesetzt, dass es sich um eine mehrsprachige Urkunde handelt. Sowohl mein Kunde als auch die entsprechende Behörde hatten daran nichts auszusetzen:) | |
|
|
de-ru-es-en Germany Local time: 17:45 Russian to German + ... Estland - sehr fortschrittlich | Jan 27, 2005 |
Palle Robbers wrote:Ich habe also nur das Estnische übersetzt und darunter eine Anmerkung des Übers. gesetzt, dass es sich um eine mehrsprachige Urkunde handelt. Sowohl mein Kunde als auch die entsprechende Behörde hatten daran nichts auszusetzen:) Gut zu wissen. Aber die Estnischen Behörden sind sehr fortschrittlich, dass sie Apostillen zweisprachig ausstellen und dann noch in hinlänglich bekannter englischer Sprache. Das geht ja in anderen Ländern anscheinend nicht. | | | Sally Loren Germany Local time: 17:45 German to English + ... Offiziell vom Auswärtigen Amt: Apostille muss NICHT übersetzt werden | May 22, 2012 |
Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden. Da viele Kunden es dennoch verlangen und viele Ämter es auch nicht besser zu wissen scheinen, habe ich vor einigen Jahren dem Auswärtigen Amt geschrieben und folgende Antwort bekommen: "Eine routinemäßige Übersetzung einer Apostille darf völkerrechtlich nicht verlangt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Apostille nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist.... See more Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden. Da viele Kunden es dennoch verlangen und viele Ämter es auch nicht besser zu wissen scheinen, habe ich vor einigen Jahren dem Auswärtigen Amt geschrieben und folgende Antwort bekommen: "Eine routinemäßige Übersetzung einer Apostille darf völkerrechtlich nicht verlangt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Apostille nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Verfahrensgegenstand ist die Urkunde selbst, nicht die auf ihr angebrachte bzw. damit verbundene Apostille. Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sieht vor, dass die Apostille die einzige Förmlichkeit ist, die im Vorlegungsstaat für die Echtheitsbestätigung der ausländischen Urkunde verlangt werden darf. Dies schließt eine Übersetzungspflicht aus, wenn die Apostille den Anforderungen des Artikels 4 des Übereinkommens genügt. Danach muss die Apostille auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht werden und einem vorgegebenen Muster entsprechen. Die gedruckten Teile des Musters bzw. Eintragungen dürfen jedoch in der Amtssprache der ausstellenden Behörde abgefasst sein; die Überschrift muss hiernach auf französisch abgefasst sein (!). " ▲ Collapse | | | Übersetzung der Apostille | May 26, 2012 |
Sally Massmann wrote: Wer die Haager Konvention gelesen hat, findet dort eine Bestätigung: Apostillen müssen NICHT übersetzt werden. Nun, ich habe das Übereinkommen gelesen, habe aber diese Bestätigung nicht gefunden. Art. 3 sieht vor: "Zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, darf als Förmlichkeit nur verlangt werden, daß die in Artikel 4 vorgesehene Apostille angebracht wird, welche die zuständige Behörde des Staates ausstellt, in dem die Urkunde errichtet worden ist." Genau die Angaben zur Eigenschaft werden oftmals, nebst denen zum Siegel und zur Funktion des Bestätigenden in der Zielsprache nicht verstanden, sodass die überwältigende Mehrheit der Behörden eine Übersetzung verlangt. Sie soll klären, ob die Apostille wirklich von einer zuständigen Stelle stammt. Sally Massmann wrote: "Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sieht vor, dass die Apostille die einzige Förmlichkeit ist, die im Vorlegungsstaat für die Echtheitsbestätigung der ausländischen Urkunde verlangt werden darf. Dies schließt eine Übersetzungspflicht aus, wenn die Apostille den Anforderungen des Artikels 4 des Übereinkommens genügt." Das ist die Auslegung des Auswärtigen Amts. Wobei sich die Frage stellt, woher die Empfängerbehörde wissen sollte, ob die Apostille den Anforderungen genügt, wenn ihr die Sprache, in der die Apostille ausgestellt wurde, nicht geläufig ist... | | | Rolf Keller Germany Local time: 17:45 English to German Formerfordernis bei Apostillen ist eigentlich klar | May 27, 2012 |
Susanna & Christian Popescu wrote: Wobei sich die Frage stellt, woher die Empfängerbehörde wissen sollte, ob die Apostille den Anforderungen genügt, wenn ihr die Sprache, in der die Apostille ausgestellt wurde, nicht geläufig ist... Die Anforderungen stehen ja deutlich im Artikel 4. Die Apostille muss dem Muster entsprechen. Die Sprache muss die Empfängerbehörde nicht lesen können, weil das Muster eine nummerierte Liste darstellt - man weiß also, was wo steht. Nur die französische Überschrift ist vorgeschrieben. Natürlich könnte ein böser Bube Texte mit anderem Sinn einsetzen, als das Muster vorgibt, aber warum sollte er das tun? Wegen der französischen Überschrift wäre es ja trotzdem Urkundenfälschung, aber eine, die leicht auffällt. Dann doch lieber gleich eine Apostille mit plausiblem Inhalt fälschen. | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Apostille - auch übersetzen? TM-Town | Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business
Are you ready for something fresh in the industry? TM-Town is a unique new site for you -- the freelance translator -- to store, manage and share translation memories (TMs) and glossaries...and potentially meet new clients on the basis of your prior work.
More info » |
| Anycount & Translation Office 3000 | Translation Office 3000
Translation Office 3000 is an advanced accounting tool for freelance translators and small agencies. TO3000 easily and seamlessly integrates with the business life of professional freelance translators.
More info » |
|
| | | | X Sign in to your ProZ.com account... | | | | | |